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Wahrnehmungsförderung

Wahrnehmungsförderung bedeutet die Förderung der Wahrnehmung und Sinnesverarbeitung auf motorischer, perzeptiver, kognitiver und psychischer Ebene. Die Schulung der Wahrnehmung ist dabei eine zentrale Entwicklungsaufgabe für alle Kinder. Und zwar ungeachtet ihrer körperlichen, psychischen und kognitiven Startbedingungen, welche z.B. durch angeborene und / oder erworbene Beeinträchtigungen in den genannten Bereichen erschwert sind.

 

Im Bereich der Wahrnehmungsförderung stehen speziell unsere fünf Hauptsinne Fühlen, Hören, Sehen, Riechen und Schmecken im Mittelpunkt der Behandlung. Aber auch unser Gleichgewichtssinn sowie die Tiefensensibilität, auch Propriozeption genannt spielen eine wichtige Rolle. Unter letzterer verbirgt sich die Wahrnehmung von Kraft und Muskelspannung, Lage im Raum sowie Stellung und Bewegung der Gelenke und Gliedmaßen zueinander.

 

Mit allen Sinnen nehmen wir Informationen aus unserer Außenwelt aber auch in unserem Körperinneren wahr, verarbeiten und integrieren diese und können dadurch unsere Umwelt begreifen und interpretieren. Im optimalen Fall ergänzen sich unsere Sinne so, dass wir jederzeit über ganzheitliche Sinneswahrnehmungen verfügen und unser Verhalten und Handeln bestmöglich an die jeweilige Situation anpassen können.

 

Insbesondere wenn einzelne oder mehrere Sinne in ihrer Entwicklung gestört sind, gar fehlen oder das Zusammenspiel der Sinne nicht gut funktioniert, kann sich dies ungünstig auf unterschiedliche andere (Entwicklungs-) Bereiche des Menschen auswirken. Mögliche Auffälligkeiten sind dann unter anderem beispielsweise:

 

  • Über- oder Unterempfindlichkeiten hinsichtlich Berührungen oder bei Kleidungsstücken

  • Probleme beim Lesen, Schreiben und Rechnen lernen

  • Häufige Stürze oder tollpatschiges Verhalten

  • Mangelnde Koordination bei sportlichen Aktivitäten

  • eingeschränkte Hand- und Fingergeschicklichkeit im feinmotorischen Bereich

  • Sprachliche und / oder mundmotorische Defizite

  • Konzentrationsprobleme

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Termine nach Vereinbarung

 

Unsere Praxis wird als Bestellpraxis geführt. Alle Termine werden individuell zwischen Ihnen und Ihrem behandelnden Therapeuten vereinbart...

 

 

 

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Die ergotherapeutische Behandlung erfolgt auf ärztliche Verordnung und ist als Heilmittel Bestandteil der medizinischen Grundversorgung. Die Kosten für die Ergotherapie werden von allen gesetzlichen Krankenkassen, von der Beihilfe sowie von den meisten Privatkassen übernommen...

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Unsere Praxis verfügt über einen rollstuhlgerechten Zugang. Patienten, welche mit dem Rollstuhl oder Rollator kommen klingeln bitte bei den Briefkästen seitlich links vom Gebäude und werden dann persönlich dort von einem unserer Therapeuten abgeholt....

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